Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir verkaufen nur an gewerbliche Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Friedrich Hahne - technische Schneidartikel e.K..
  1. Allgemeines
    1. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Allein diese sind Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle, auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen der Friedrich Hahne - technische Schneidartikel e.K., Hillesheim 47, 53804 Much (nachfolgend Friedrich Hahne Schneidartikel). Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistung wird durch gesonderten Vertrag vereinbart.
    3. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden erst und ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Wir erbringen sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung und des jeweiligen Einzelvertrages, der über die jeweilige Leistung geschlossen wird.
    2. Bestellungen des Kunden können per Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen und stellen ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die verbindliche Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware annehmen, oder indem wir dem Kunden die Annahme in Textform durch eine gesonderte Mitteilung bestätigen. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Eingang anzunehmen.
    3. Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht der bestellten Ware bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.
  3. Preise

    Die in den Angeboten angegebenen Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern die Lieferung auf Wunsch des Kunden mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll, können wir bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen im Material- oder Lieferpreis der verwendeten Ware vom Vertrag zurücktreten, falls eine Einigung über eine angemessene Vergütungserhöhung nicht zustande kommt. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können vom Besteller in diesem Fall nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass uns der Vorwurf von Vorsatz oder groben Verschuldens trifft.

  4. Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
    2. Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar ohne Gewähr für Protest und nur unter der Voraussetzung der Skontierbarkeit.
    3. Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderungen zu verlangen. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu fordern. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
  5. Lieferung
    1. Die von uns bestätigten Liefertermine und Lieferfristen werden aufgrund der jeweiligen Liefersituation und nach bestem Wissen bestimmt. Sofern eine verbindliche Lieferzeit angegeben oder vereinbart worden ist und diese wider Erwarten von uns nicht eingehalten werden kann, werden wir den Besteller umgehend über die Lieferverzögerung informieren.
    2. Soweit uns dies bekannt ist, wird dem Besteller in dieser Information der neue Liefertermin genannt. Beruht die Lieferverzögerung auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, steht es dem Besteller frei, auf die Ware zu warten oder die Bestellung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
    3. Hindern uns höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen oder sonstige nicht von uns zu vertretene Umstände an der Lieferung, verlängern diese die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und führen nicht zum Lieferverzug.
    4. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers.
  6. Gewährleistung
    1. Für bei Übergabe vorhandene Mängel der von uns gelieferten Ware leisten wir nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung fordern.
    2. Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs in Bezug auf solche Mängel ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
    4. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich grundsätzlich auf die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung als solche und umfassen nicht den Ersatz von Mangelfolgeschäden, Aus- und Einbaukosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Installation oder Inbetriebnahme von im Wege der Nacherfüllung gelieferter Sachen.
    5. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum gelieferter Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind.
    2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.
    3. Der Besteller ist weiter verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen.
    4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Absätzen (2) und (3) dieser Bestimmung während des Eigentumsvorbehaltes vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
    5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  8. Haftung
    1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
    2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Besteller nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
    3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Much.
    2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Bestellern, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Siegburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.